„An alle Teilnehmer*innen der entgeltlichen Schulbuchausleihe
(Teilnehmer*innen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe und Nichtteilnehmer*innen sind hiervon nicht betroffen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch ein technisches Problem wurde bei der Abbuchung der Leihentgelte für die gedruckten Lernmittel im Rahmen der Schulbuchausleihe versehentlich der Verwendungszweck „Schulverwaltung“ genutzt.
Bei der anstehenden Abbuchung der Leihentgelte für die digitalen Lernmittel wird dieser Verwendungszweck voraussichtlich ebenso genannt sein.
Wir bitten dies zu entschuldigen und möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass es sich dabei um den konkreten Verwendungszweck „Leihentgelt Schulbuchausleihe“ handelt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Abt.: Rechtsangelegenheiten, Schule und Kultur“